3. CMR-Omnibus-Regulierung – Verordnung (EU) 2021/850 – veröffentlicht

Am 28. Mai 2021 wurde die Verordnung (EU) 2021/850 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Änderung und Berichtigung des Anhangs II und zur Änderung der Anhänge III, IV und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel im Amtsblatt der EU veröffentlicht.


Diese 3. CMR-Omnibus-Regulierung enthält die CMR-Stoffe der 14. Anpassung an den technischen Fortschritt (14. ATP) der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Titandioxid

Zu Titandioxid wurde ein Eintrag im Anhang III angefügt sowie entsprechende Änderungen zu Anhang IV, Nr. 143 und Anhang VI, Nr. 27 vorgenommen


Salicylsäure

Weiterhin enthält die Verordnung eine Ergänzung mit einer Maximalkonzentration von 0,5 % zu Salicylsäure in folgenden Produktkategorien:

  • Körperlotion,
  • Lidschatten,
  • Wimperntusche,
  • Eyeliner,
  • Lippenstifte und
  • Rollstiftdeodorants.

Nachweise

1.
Verordnung (EU) 2021/850 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Änderung und Berichtigung des Anhangs II und zur Änderung der Anhänge III, IV und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR). Preprint at (2021).