Titanium Dioxide / Titandioxid / CI 77891

Identifikation

INCITitanium Dioxide
Titanium Dioxide (nano)
CI 77891
CAS13463-67-7
EC / List no.:236-675-5
IUPAC NameTitanium Dioxide
weitere BezeichnungenCI 77891
E171

GHS Kennzeichnung

PiktogrammeGHS Piktogramm Gesundheitsgefahr
SignalwortGefahr
H-SätzeH351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

besorgniserregende Eigenschaften (Properties of concern)

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Suspected to be Carcinogenic)Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Suspected to be Carcinogenic)

Allgemeines

  • „Titandioxid (TiO2) ist derzeit als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zugelassen und kann als weißes Farbpigment unter anderem in Süßwaren und Überzügen, z. B. in Dragees und Kaugummi, zum Einsatz kommen. Unter der Bezeichnung CI 77891 ist der Stoff als Weißpigment auch in Kosmetikprodukten wie z. B. Zahnpasta enthalten. Titandioxid wird zudem als Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Der Großteil des hergestellten Titandioxids wird jedoch in technischen Anwendungsgebieten, wie der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen, verwendet.“

Regulatorisches

  • Titanium Dioxide / Titandioxid ist in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel als Farbstoff und als UV-Filter zugelassen.
  • Mit der 14. ATP der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde Titandioxid als Carc. 2 (H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.) eingestuft.
  • Die European Food Safety Authority (EFSA) kommt am 06. Mai 2021 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden kann.
  • Die European Food Safety Authority (EFSA) kommt am 16. Juni 2021 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Zusatzstoff in Tierfutter nicht mehr länger als sicher angesehen werden kann.
  • Mit VERORDNUNG (EU) 2022/63 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten worden.
    Die Verordnung sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist ab ihrem Inkrafttreten vor, Das Verbot gilt damit ab dem 7. August 2022.

Ökotest & Codecheck.info

Ökotest: Abwertung um eine NoteÖkotest wertet Produkte die Titanium Dioxid unter bestimmten Voraussetzungen um eine Note ab.
gelbe AmpelCodecheck sieht „nur individuelle Bewertung [als] möglich“ an

Siehe auch


Nachweise

1.
Titanium dioxide: no longer considered safe as feed additive. European Food Safety Authority https://www.efsa.europa.eu/en/news/titanium-dioxide-no-longer-considered-safe-feed-additive (2021).
1.
EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF) et al. Safety assessment of titanium dioxide (E171) as a food additive. EFS2 19, (2021).
1.
Titanium dioxide - Substance Information - ECHA. https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.033.327.
1.
Titandioxid – gibt es gesundheitliche Risiken? - BfR. https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid___gibt_es_gesundheitliche_risiken_-240812.html (2021).

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