Nein.
Gemäß Artikel 2 (6) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sind für den Endverbraucher bestimmte kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG von deren Verpflichtungen ausgenommen.
Somit auch von der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.