Müssen für Kosmetika Sicherheitsdatenblätter erstellt werden?

Nein.

Gemäß Artikel 2 (6) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sind für den Endverbraucher bestimmte kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG von deren Verpflichtungen ausgenommen.

Somit auch von der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.


siehe auch