Aktualisierung der TRGS 410, GMBl 2021 S. 23 [Nr. 1] (vom 08.01.2021)

regulatorisches - Bild von durcheinander geworfenen Paragraphenzeichen (Beiträge: Verordnungen, SCCS)

Eine Aktualisierung der TRGS 410 wurde am 08.01.2021 im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2021 Nr. 1 veröffentlicht. Gegenstand dieser Änderung ist die Konkretisierung der Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis von Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Laboratorien“.

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Aktualisierung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Unter anderem wurde die folgenden Einträge ergänzt und/oder geändert:

  • Butan-1-thiol
  • Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt leichte (C9 – C14 Aliphaten)
  • Kerosin (Erdöl) (C9 – C14 Aliphaten)
  • Kresol (alle Isomere)
  • Methylamin
  • 4,4′-Methylenbis(dibutyldithiocarbamat)
  • Nitrilotriessigsäure und ihre Natriumsalze
  • Tri-o-tolylphosphat, Summe aller o-Isomere
  • 1,1,2-Trichlorethan
  • Xylol (alle Isomere)1)Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (GMBl 2020, S. 815-816 [Nr. 38])

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Betriebsanweisungen

Allgemeines Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte. Sie dienen dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen oder freigesetzt werden (z. B.Holzbearbeitung, Löten und Schweißen, Schneiden von Steinen) sind ebenfalls Betriebsanweisungen … Weiterlesen …

Aktualisierung der TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Symbolbild für REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und GHS Beiträge (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 )

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Aktualisierung der TRGS 509 veröffentlicht. Ergänzt und aktualisiert wurden vor allem Angaben zu Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen. siehe: TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“