Auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV

Frau im Homeoffice

Die DGUV weißt durch ein Interview mit ihrem Leiter Sachgebiet Büro Andreas Stephan daraufhin hin, dass aufgrund der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung auch für die Arbeit im Homeoffice (mobile Arbeitsplätze) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Dabei sind an den heimischen Arbeitsplatz z.B. in Bezug auf Ergonomie oder Einhaltung von Pausen dieselben Maßstäbe anzulegen wie an den … Weiterlesen …

BAuA: Video-Leitfäden zum staubarmen Umfüllen fester Stoffe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat auf Basis ihrer Untersuchungen zur Staubbelastung beim Abfüllen fester Stoffe, die unter anderem auch dem Beleg dafür dienten, dass das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) zur korrekten Einschätzung der Gefährdungen durch Einatmen fester Stoffe geeignet ist, neue Videos erstellt.

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