Die DGUV weißt durch ein Interview mit ihrem Leiter Sachgebiet Büro Andreas Stephan daraufhin hin, dass aufgrund der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung auch für die Arbeit im Homeoffice (mobile Arbeitsplätze) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss.
Dabei sind an den heimischen Arbeitsplatz z.B. in Bezug auf Ergonomie oder Einhaltung von Pausen dieselben Maßstäbe anzulegen wie an den Arbeitsplatz in den Betriebsräumen.1)Auch für mobile Arbeitsplätze muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden