„Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.
Allerdings können Schmierinfektionen über Oberflächen nicht ausgeschlossen werden, die zuvor mit Viren kontaminiert wurden.“ 1)Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 17. November 2020
siehe auch
- SARS-CoV-2 Tips für den betrieblichen Umgang
- BMAS: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
- Einstufung von SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3
- DGUV: auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
- Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
- SARS-CoV-2 kann auf gängigen Oberflächen bis zu 28 Tage überleben
- mobile Raumluftreiniger zum Schutz vor SARS-CoV-2
- Das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 ist für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen deutlich senkbar.