SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021

regulatorisches - Bild von durcheinander geworfenen Paragraphenzeichen (Beiträge: Verordnungen, SCCS)

Am 22. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 veröffentlicht. Sie tritt damit am 27. Januar 2021 inkraft.
Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von seinem Recht nach § 18 Abs. 3 ArbSchG Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf.

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