Rückruf mehrerer Duschgele wegen Verwechselbarkeit mit einem Lebensmittel

Im Safety Gate dem Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte der EU-Kommission wurde, wegen ihrer Verwechselbarkeit mit einem Lebensmittel, und der daraus resultierenden Gefahr der Aspirationspneumonie, auf den Rückruf mehrerer Duschgele der Marke Waltz 7 hingewiesen.

„Aufgrund seiner charakteristischen Form, seines Aussehens und seiner Verpackung können Verbraucher, insbesondere Kinder und debilitierte Personen, das Produkt für Lebensmittel verwechseln und so die Flüssigkeit verschlucken.“ 1)https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/?event=viewProduct&reference=A11/00087/20&lng=de


regulatorischer Hintergrund

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel besagt:

„Die Aufmachung kosmetischer Mittel und insbesondere ihre Form, ihr Geruch, ihre Farbe, ihr Aussehen, ihre Verpackung, ihre Kennzeichnung, ihr Volumen und ihre Größe sollte die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher nicht dadurch gefährden, dass sie mit Lebensmitteln verwechselt werden, im Einklang mit der Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Verwechselbarkeit die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden.“

Weiterhin untersagt die Richtlinie 87/357/EWG die „Vermarktung, die Einfuhr und entweder die Herstellung oder die Ausfuhr“ 2)Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährdenvon  Erzeugnissen 

„die zwar keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung, ihres Volumens oder ihrer Grösse vorhersehbar ist, daß sie von den Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, was mit Risiken wie der Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals verbunden ist.“


siehe auch