Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in zehn Betrieben, die das Verfahren der additiven Fertigung (3D-Druck) anwenden, die Exposition der Beschäftigten gegenüber den Ausgangsstoffen und flüchtigen organischen Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) untersucht. Basierend auf den Ergebnissen wurden Empfehlungen erarbeitet, um diese zunehmende Fertigungsmethode sicher zu gestalten.
- Offene Schüttvorgänge sollten vermieden werden.
- Integrierte System zur Zuführung und Absaugung sowie Handschuhkästen (Glove-Boxen) sollten verwendet und zum Standard werden.
- Bei Prozessstörungen sollte filtrierender Atemschutz verwendet werden.
- Werden cobalt- und/oder nickelhaltige Ausgangsstoffe verwendet sollten die Anforderungen der TRGS-910 und der TRGS-561 zwingend umgesetzt sein.
siehe
- Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“, Volume 81, Nr. 1-2, S. 53-59
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen