Einstufung von SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3 (nach §3 BioStoffV)
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat eine Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 (gemäß § 3 Biostoffverordnung, siehe unten) vorgenommen.
„Wegen seiner großen molekularbiologischen Ähnlichkeit, den bisherigen
Daten zu Epidemiologie und Klinik der Infektion sowie den – wie bei SARS-CoV-1 und
MERS-CoV – fehlenden Möglichkeiten zu Impfprävention und Therapie sowie der
effizienten Verbreitung in der Bevölkerung wird das SARS-CoV-2 ebenfalls der
Risikogruppe 3 zugeordnet.“ 1)Beschluss 1/2020 des ABAS vom 19.2.2020, aktualisiert am 1.10.2020 Begründung zur Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3
Risikostufen nach §3 BioStoffV
Risikogruppe 1
Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen,2
Risikogruppe 2
Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich,
Risikogruppe 3
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich,
Risikogruppe 4
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
siehe auch
- SARS-CoV-2 im betrieblichen Kontext
- BMAS: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- DGUV: auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
- RKI: Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
- SARS-CoV-2 kann auf gängigen Oberflächen bis zu 28 Tage überleben
- mobile Raumluftreiniger zum Schutz vor SARS-CoV-2
- Das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 ist für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen deutlich senkbar.