GMBl 2021 S. 622 – 628 (Nr. 27/2021 v. 07.05.2021): Zweite Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Mit Bekanntmachung im GMBl 2021 S. 622 – 628 (Nr. 27/2021 v. 07.05.2021) wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Stand 07.05.2021 aktualisiert.


Folgende Punkte wurden in der zweiten Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert, ergänzt oder präzisiert

  • Einsatz von Gesichtsmasken
  • Raumbelegung/Kontaktreduktion
  • Einsatz von Warmlufttrocknern
  • geeignete Desinfektionsmittel
  • Kurzzeitkontakte

Siehe auch


Nachweise