Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht.
Sie ermöglicht Arbeitgebern sowohl die rechtlichen als auch die sozialen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitern umzusetzen und dadurch wirksam die Infektionsgefahr im Betrieb zu reduzieren.
siehe: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit
siehe auch
- SARS-CoV-2 Tips für den betrieblichen Umgang
- Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
- Einstufung von SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3
- DGUV: auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
- Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
- SARS-CoV-2 kann auf gängigen Oberflächen bis zu 28 Tage überleben
- mobile Raumluftreiniger zum Schutz vor SARS-CoV-2
- Das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 ist für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen deutlich senkbar.
Infos zum Beitragsbild – „Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel“
SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie. Ultradünnschnitt durch eine Verozelle mit Viruspartikeln auf der Oberfläche. Maßstab: 100 nm. Quelle: Tobias Hoffmann, Robert Koch-Institut (RKI), 2020.