Aufgrund seiner Relevanz für die Lebensmittelversorgung bleibt der Einzelhandel trotz der derzeit verschärften Präventionsmaßnahmen weitestgehend von Schließungen ausgenommen. Durch die hohe Zahl an Kundenkontakten ist das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 dabei für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel eher hoch.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt „Eine Risikoschätzung zur Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Beschäftigten im Einzelhandel für Lebensmittel und Drogeriewaren“ veröffentlicht. Mit epidemiologischen Daten, die außerhalb des Einzelhandels erhoben wurden, schätzten [darin die] Fachleute der BAuA das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion für diese Beschäftigtengruppe“ ein. 1)Eine Risikoschätzung zur Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Beschäftigten im Einzelhandel für Lebensmittel und Drogeriewaren
Sie stellen dabei fest, dass trotz der hohen Zahl an Kontakten und der räumlichen Nähe zu den Kunden (vor allem an der Kasse) die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen („Mund-Nase-Bedeckungen sowie organisatorische und technische Abstandsregelungen“) das Infektionsrisiko der Beschäftigten wirksam senken kann.
siehe auch
- SARS-CoV-2 im betrieblichen Kontext
- BMAS: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- Einstufung von SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3
- DGUV: auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
- RKI: Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
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