Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021 tritt in Kraft

Am Dienstag, 20. April 2021 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Vom 14. April 2021 in Kraft. Dadurch soll der  Schutz der Beschäftigten weiterhin, trotz der anhalten Pandemie, gewährleistet werden.


Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021 – wichtigste Änderungen

  • Verlängerung der Gültigkeit der Verordnung bis 30. Juni 2021
  • Der Arbeitgeber hat Beschäftigten die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten mindestens einmal wöchentlich einen Schnelltest anzubieten.
  • Bei „besonders gefährdeten Mitarbeitern“ zweimal pro Woche.

Siehe auch


Nachweise