Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“
Gefährdungsbeurteilung
Neues Handbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Gefährdungsbeurteilung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Dieses dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“.
Auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
Die DGUV weißt durch ein Interview mit ihrem Leiter Sachgebiet Büro Andreas Stephan daraufhin hin, dass aufgrund der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung auch für die Arbeit im Homeoffice (mobile Arbeitsplätze) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Dabei sind an den heimischen Arbeitsplatz z.B. in Bezug auf Ergonomie oder Einhaltung von Pausen dieselben Maßstäbe anzulegen wie an den … Weiterlesen …