Mit Bekanntmachung im GMBl 2021 S. 622 – 628 (Nr. 27/2021 v. 07.05.2021) wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Stand 07.05.2021 aktualisiert.
SARS-CoV-2
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021 tritt in Kraft
Am Dienstag, 20. April 2021 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Vom 14. April 2021 in Kraft. Dadurch soll der Schutz der Beschäftigten weiterhin, trotz der anhalten Pandemie, gewährleistet werden.
Nachweis von SARS-CoV-2
Das Robert Koch Institut (RKI) hat im epidemiologischen Bulletin 17/2021 verschiedene Arten der Probenahme und des Nachweises von SARS-CoV-2 verglichen und kommt zu dem Schluss, dass „die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe […] der Goldstandard“ bleibt.
Risiko durch pathogene Mikroorganismen in Trinkwasseranlagen aufgrund von Stillstand durch die SARS-CoV-2 Pandemie
Bedingt durch die SARS-CoV-2 Pandemie und die daraus resultierenden Regelungen wie z.B. Home Office oder Schließungen von Gastronomiebetrieben kommt es Verstärkt zur Nichtnutzung von Trinkwasserinstallationen. Lange Standzeiten von Wasser erhöhen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Mikroorganismen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat einen Maßnahmenkatalog erstellt, der dies zu vermeiden helfen soll.
Datenschutz: Weitergabe von Mitarbeiterdaten aus Infektionsschutzgründen
Infektionsschutz, Weitergabe von Mitarbeiterdaten und Datenschutz – Kontaktpersonennachverfolgung – also (u.a.) die Weitergabe von Mitarbeiterdaten aus Gründen den Infektionsschutzes – hat dank der SARS-CoV-2-Pandemie Hochkonjunktur. Die Grundlagen dafür finden sich im Infektionsschutzgesetz und der DSGVO.
SARS-CoV-2: Rückkehr zur Normalität durch Impfungen?
SARS-CoV-2: Rückkehr zur Normalität durch Impfungen? – Das Robert Koch Institut (RKI) hat im Epidemiologischen Bulletin 13/2021 ein mathematisches Modell vorgestellt, dass den Einfluss von Impfungen und Kontaktreduktionen auf die dritte Welle der SARS-CoV-2-Pandemie untersucht
Raumluftreiniger können als ergänzende Infektionsschutzmaßnahme einsetzbar sein
Raumluftreiniger können – neben den aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verpflichtenden Grundmaßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen und ggf. Alltagsmasken/Atemschutz in Verbindung mit sachgerechtem Lüften) – als ergänzende Infektionsschutzmaßnahme einsetzbar sein, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests als Mittel zur Prävention im betrieblichen Kontext
Als neues und zusätzliches Mittel (neben Abstand, Lüftung, Kontaktpersonennachverfolgung sowie Impfungen) werden zunehmend Antigen-Schnelltests angewendet, um der Ausbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie Einhalt zu gebieten. Die Schnelltests können von geschultem Personal und vom Anwender selber durchgeführt werden. Obwohl diese Schnelltests in ihrer Genauigkeit nicht mit professionell durchgeführte PCR-Tests zu vergleichen sind, können sie einen Beitrag zur betrieblichen Infektionsprävention darstellen.
GMBl 2021 S. 227-232 (Nr. 11/2021 v. 22.02.2021): Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Mit Bekanntmachung im GMBl 2021 S. 227-232 (Nr. 11/2021 v. 22.02.2021) wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Stand 22.01.2021 aktualisiert.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021
Am 22. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 veröffentlicht. Sie tritt damit am 27. Januar 2021 inkraft.
Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von seinem Recht nach § 18 Abs. 3 ArbSchG Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf.