Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Faltblatt mit Tipps zu Produktrückrufen veröffentlicht. Verankert ist die Pflicht zu Produktrückrufen in §6 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Tipps richten sich an Hersteller, Einführer und Händler, die Produkte auf den Markt bringen.
BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit berät und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit beiträgt.
Lärm und unerwünschte Geräusche sind eine Belastung für Beschäftigte
Lärm und unerwünschte Geräusche sind eine Belastung für Beschäftigte so das Ergebnis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten muss „häufig unter störenden Geräuschen“ arbeiten.
Zentrale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen: Informationsflut am Arbeitsplatz
In einem Forschungsprojekt der Technischen Universität Dresden wurden die Entstehungsbedingungen und Auswirkungen von Informationsüberlastung sowie Gestaltungsansätze zur Vermeidung von Informationsüberlastung am Arbeitsplatz ermittelt. Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zentrale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen daraus veröffentlicht.
GMBl 2021 S. 622 – 628 (Nr. 27/2021 v. 07.05.2021): Zweite Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Mit Bekanntmachung im GMBl 2021 S. 622 – 628 (Nr. 27/2021 v. 07.05.2021) wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Stand 07.05.2021 aktualisiert.
5. Deutscher REACH-Kongress 2021 – Update Dienstag, 4. Mai 2021
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) führte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 21. und 22. April 2021 den 5. REACH-Kongress 2021 durch.
Zentrales Thema war der Austausch zu den Auswirkungen der Umsetzung der REACH-Verordnung auf den Arbeitsschutz.
BAuA Handlungshilfe: Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“
BAuA: Vorschlag zur Präzisierung des Begriffes „Stoff“
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Vorschlag zur Differenzierung des Begriffes „Stoff“ erarbeitet. Vorgeschlagen werden dazu die beiden Begriffe „Idealstoff“ und „Realstoff.“
Handlungsempfehlungen der BAuA für additive Fertigung im Pulverbettverfahren
Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) finden immer häufiger bei der Herstellung von Prototypen (Rapid Prototyping), der Produktion von Werkzeugen (Rapid Tooling) und der Serienproduktion industrieller Bauteile (Rapid Manufacturing) Anwendung. Basierend auf ermittelten Expositionsdaten wurden allgemeine Handlungsempfehlungen für Betriebe der additiven Fertigung mit Pulverbettverfahren von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet, die einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bei Tätigkeiten der additiven Fertigung gewährleisten sollen.
BAuA-Hilfestellung: Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden über die Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen herausgegeben. Der Fokus liegt auf den Verpflichtungen die aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe resultieren.
Neufassung der TRGS 722
Mit GMBl 2021 [Nr. 17-19] (v. 16.3.2021), Seiten 399-415 erschien am 16.03.2021 die Neufassung der TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische.